25. DEZEMBER 2017 - Königlicher Erlass über die Erteilung von Genehmigungen an Unternehmen für Alarmsysteme und die Erneuerung dieser Genehmigungen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 25. Dezember 2017 über die Erteilung von Genehmigungen an Unternehmen für Alarmysteme und die Erneuerung dieser Genehmigungen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

25. DEZEMBER 2017 - Königlicher Erlass über die Erteilung von Genehmigungen an Unternehmen für Alarmsysteme und die Erneuerung dieser Genehmigungen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit, insbesondere des Artikels 31;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. Juni 2002 über die Bedingungen für die Erlangung einer Zulassung als Sicherheitsunternehmen;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.012/2 des Staatsrates vom 27. September 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz vom 2. April 2003;

Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1. Gesetz: Gesetz vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit,

2. Verwaltung: Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung, Direktion Private Sicherheit, innerhalb des FÖD Inneres,

3. Unternehmen für Alarmsysteme: Unternehmen, wie in Artikel 6 des Gesetzes erwähnt,

5. Minister: Minister des Innern.

KAPITEL 2 - Anträge auf Genehmigung und Erneuerung einer Genehmigung

Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

Art. 2 - Natürliche oder juristische Personen, die eine Genehmigung als Unternehmen für Alarmsysteme oder eine Erneuerung dieser Genehmigung erhalten möchten, richten hierzu einen unterzeichneten Antrag per Einschreiben an die Verwaltung.

Der Antrag muss die in vorliegendem Erlass bestimmten Unterlagen und Auskünfte enthalten.

Der Antrag auf Erneuerung muss mindestens sechs Monate vor Ablauf der Genehmigung bei der Verwaltung eingereicht werden.

Abschnitt 2 - Antrag eines Unternehmens,

das einen Betriebssitz auf belgischem Staatsgebiet hat

Art. 3 - Der Antrag eines Unternehmens, das einen Betriebssitz auf belgischem Staatsgebiet hat, enthält folgende Unterlagen und Auskünfte:

1. die Unternehmensnummer, wie nach Eintragung in die Zentrale Datenbank der Unternehmen erteilt,

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