25. APRIL 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Januar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Kontrollausschusses für Wasser

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, Artikel D.4;

Aufgrund des verordnungsrechtlichen Teils des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Januar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Kontrollausschusses für Wasser in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

In Erwägung der Vorschläge der Einrichtungen, die gemäß Artikel R.20 des Wassergesetzbuches ihre Kandidaten in einer doppelten Liste aufgestellt haben;

In Erwägung der Regel der Zweidrittelquote, nach der sich lediglich zwei Drittel der Mitglieder eines selben Geschlechts in einem Beratungsorgan befinden dürfen;

Auf gemeinsamen Vorschlag der Minister für Wirtschaft und Umwelt,

Nach Beratung,

Beschl...

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