25. APRIL 2017 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Verhaltenskodexes der gerichtlichen Sachverständigen in Anwendung von Artikel 991quater Nr. 7 des Gerichtsgesetzbuches - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 25. April 2017 zur Festlegung des Verhaltenskodexes der gerichtlichen Sachverständigen in Anwendung von Artikel 991quater Nr. 7 des Gerichtsgesetzbuches.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

25. APRIL 2017 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Verhaltenskodexes der gerichtlichen Sachverständigen

in Anwendung von Artikel 991quater Nr. 7 des Gerichtsgesetzbuches

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund von Artikel 991quater Nr. 7 des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 10. April 2014 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Hinblick auf die Erstellung eines nationalen Registers der gerichtlichen Sachverständigen und zur Erstellung eines nationalen Registers der vereidigten Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 60.645/2 des Staatsrates vom 9. Januar 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers der Justiz

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Die Vorschriften des vorliegenden Verhaltenskodexes gelten für gerichtliche Sachverständige, die in dem in Anwendung von Artikel 991ter des Gerichtsgesetzbuches erstellten nationalen Register der gerichtlichen Sachverständigen eingetragen sind. Sie ergänzen die gesetzlichen Verpflichtungen des gerichtlichen Sachverständigen, die im Gerichtsgesetzbuch und im Strafprozessgesetzbuch aufgenommen sind.

Art. 2 - Die Bestimmungen des vorliegenden Kodexes dienen dazu, die Parteien eines Gerichtsverfahrens zu schützen, die Würde und Integrität des Berufes zu wahren und die Qualität der von registrierten gerichtlichen Sachverständigen erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten.

Art. 3 - Die Bestimmungen des vorliegenden Kodexes haben zum allgemeinen Ziel, die verbindlichen Verhaltensregeln für registrierte gerichtliche Sachverständige festzulegen und die ethischen Verpflichtungen aufzustellen, denen registrierte gerichtliche Sachverständige vor, während und nach ihrem Auftrag nachkommen müssen.

KAPITEL 2 - Annahme und Ausführung des Auftrags

Art. 4 - Vorbehaltlich der in Artikel 967 des Gerichtsgesetzbuches vorgesehenen Befreiung lehnt der gerichtliche Sachverständige einen Auftrag ab, bei dem seine Unabhängigkeit, Objektivität oder Unparteilichkeit von einer der betreffenden Parteien in Frage gestellt werden könnte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt des Auftrags oder in der...

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