24. NOVEMBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. November 2018 zur Erneuerung der Bestellung der Mitglieder des Ausschusses für die Niederlassung und ihrer Stellvertreter und zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Dezember 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Ausschusses für die Niederlassung und ihrer Stellvertreter

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches für Landwirtschaft, Artikel D.4, D.241, D.242, D.243, D.245 und D.246;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Februar 2015 zur Ausführung der Direktzahlungsregelung zugunsten der Landwirte, Artikel 60, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. März 2019;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Dezember 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Ausschusses für die Niederlassung und ihrer Stellvertreter;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. November 2018 zur Erneuerung der Bestellung der Mitglieder des Ausschusses für die Niederlassung und ihrer Stellvertreter und zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Dezember 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Ausschusses für die Niederlassung und ihrer Stellvertreter;

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 8. November 2021;

Aufgrund der am 21. Oktober 2021 stattgefundenen Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde;

Aufgrund der am 13. November 2021 stattgefundenen Beratung mit dem betreffenden Berufssektor;

In Erwägung des Fachwissens jedes Mitglieds in seinen eigenen Zuständigkeitsbereichen;

In der Erwägung, dass im Erlass der Wallonischen Regierung vom 12. Februar 2015 vorgesehen ist, dass die Mandate für einen erneuerbaren Zeitraum von drei Jahren erteilt werden;

In der Erwägung, dass es Anlass gibt, die Mandate für einen neuen Zeitraum von drei Jahren zu bestätigen;

In der Erwägung, dass Frau Sabrina Petruzzi den Öffentlichen Dienst der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt verlassen hat und durch ihre Stellvertreterin Frau Martine Preat ersetzt werden sollte;

In der Erwägung, dass Frau Nathalie Lambilotte als neue Stellvertreterin ernannt werden sollte;

In der Erwägung, dass Frau Marianne Streel neue Aufgaben wahrnimmt, die es ihr unmöglich machen, ihre Tätigkeit im Ausschuss für die Niederlassung fortzusetzen, und dass sie durch ihre Stellvertreterin Frau Geneviève Ligny ersetzt werden sollte;

In der Erwägung, dass Frau Caroline Jaspart als neue Stellvertreterin ernannt werden sollte;

In der Erwägung, dass Herr Grégory Jac zurückgetreten...

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