24. NOVEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 07 und 31 des Organisationsbereichs 18 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 32;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 51.16 des Programms 02, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 31.02 und 45.02 des Programms 07 und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 31.05 des Programms 31 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 30. Juni 2016, 29. September 2016, 29. Juni 2017 und 27., 28. und 29. Oktober 2019 im Rahmen des Programms EFRE 2014-2020 gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Aufgrund der Erlasse der Wallonischen Regierung vom 17. Januar 2008 zur Abänderung der Erlasse der Wallonischen Regierung vom 06. Mai 2004 zur Ausführung des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Groß- und Klein- oder Mittelbetriebe;

EFRE - Wallonie-2020.eu;

Achse 1: Wirtschaft 2020;

Maßnahme 1.1.1: Anregung der Investitionen in bestehenden oder zu schaffenden Unternehmen;

Projekte: Investitionsbeihilfen;

Basisartikel: 51.16.02;

Ausgabeermächtigungen: 1.357.000 EUR;

EFRE - Wallonie-Brüssel 2020.eu;

Achse 2: Innovation 2020;

Maßnahme 2.2.1: Beihilferegelung;

Bezeichnung: COOTECH;

Basisartikel: 31.05.31;

Verpflichtungsermächtigungen: 1.039.000 EUR;

Ausgabeermächtigungen: 2.160.000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E TR 1 222000 00393,

Programm EFRE 2014-20...

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