24. NOVEMBER 2016 - Erlass zur Festlegung der Modalitäten für die Ausführung der Überwachung radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Erlasses vom 24. November 2016 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausführung der Überwachung radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALAGENTUR FÜR NUKLEARKONTROLLE

24. NOVEMBER 2016 - Erlass zur Festlegung der Modalitäten für die Ausführung der Überwachung radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch

Die Föderalagentur für Nuklearkontrolle,

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 31. Mai 2016 über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch, der Artikel 7, 9 § 1, 10 und 11,

Erlässt:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

§ 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten die in Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 31. Mai 2016 über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch aufgeführten Begriffsbestimmungen.

§ 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gilt zudem folgende Begriffsbestimmung:

Königlicher Erlass vom 31. Mai 2016: Königlicher Erlass vom 31. Mai 2016 über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch.

KAPITEL 2 - Labore

Art. 2 - Verpflichtungen der Labore, auf die der Anbieter zurückgreift

Labore, die die Bedingungen von Artikel 10 des Königlichen Erlasses vom 31. Mai 2016 erfüllen, müssen zusätzlich zu den im Königlichen Erlass vorgesehenen Verpflichtungen der Agentur einmal pro Monat die Ergebnisse der Analysen des vergangenen Monats anhand des Protokolls für die Berichterstattung übermitteln, das den von der Agentur gewählten Laboren zur Verfügung gestellt worden ist. Dieses Protokoll enthält mindestens folgende Angaben: Charakterisierung der Stellen der Einhaltung (eindeutige Bezeichnung und eindeutiger Identifizierungscode) und der Stellen, an denen Probenahmen stattfinden, Längen- und Breitengrad der Stelle der Einhaltung, Code des Wassereinzugsgebiets (Catchment), Datum der Wasserentnahme (Datum und Uhrzeit), Datum der Messung der Radioaktivität (Datum und Uhrzeit), Arten von Radioaktivitätsmessungen und Ergebnisse in Bq/l (Wert und Abweichung in Bezug auf den Wert, Charakterisierung der Art der Abweichung), eventuelle Berechnung der Richtdosis (RD) in mSv/Jahr.

KAPITEL 3 - Richtlinien für die radiologische Überwachung

Art. 3 - Anforderungen in Bezug auf die Stellen der Einhaltung

Stellen der Einhaltung befinden sich vorzugsweise:

1. hinter Anlagen zur Wasseraufbereitung,

2. hinter Anlagen zur Mischung von Wasser, außer wenn das hinzugefügte Wasser bereits von einem Anbieter kontrolliert worden ist,

3. am Wasserhahn,

4. hinter Anlagen zur Zuführung des Wassers in Produktionsketten von Lebensmittelbetrieben, außer wenn das Wasser von einem Wasseranbieter verteilt wird, der bereits vorher von einem Anbieter kontrolliert worden ist.

Art. 4 - Probenahme von Wasser

Wasseranbieter und Labore, die Wasserproben zwecks Analyse der Radioaktivität entnehmen müssen, müssen sich an folgende Vorschriften halten:

§ 1 - Die Probenahme für die Bestimmung von Radonwerten muss gemäß einer der drei folgenden Methoden für die...

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