24. NOVEMBER 2016 - Dekret zur Zustimmung zu dem am 12. Dezember 2015 in Paris verabschiedeten Pariser Übereinkommen (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Das am 12. Dezember 2015 in Paris verabschiedete Pariser Übereinkommen wird völlig und uneingeschränkt wirksam.

Art. 2 - Unter Vorbehalt des dritten Absatzes werden die Anhänge zu dem Pariser Übereinkommen, sowie die Abänderungen der Anhänge des Pariser Übereinkommens, die in Anwendung von Artikel 16 des am 9. Mai 1992 in New York verabschiedeten Rahmenübereinkommens der Vereinigten Nationen über Klimaänderungen verabschiedet werden, völlig und uneingeschränkt wirksam.

Die Regierung übermittelt dem Parlament innerhalb einer Frist von zwei Monaten jeglichen Vorschlag für einen Anhang oder für eine Abänderung eines Anhangs, wie im ersten Absatz angegeben, der von dem Verwahrer zugestellt wurde.

Innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der im zweiten Absatz erwähnten Übermittlung der Regierung kann sich das Parlament der völligen und uneingeschränkten Wirkung eines Anhangs oder der Abänderung eines Anhangs, wie im ersten Absatz angegeben, widersetzen.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 24. November 2016

Der Minister-Präsident

P. MAGNETTE

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Gesundheit, soziale Maßnahmen und Kulturerbe

M. PREVOT

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Innovation und digitale Technologien

J.-C...

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