24. MÄRZ 2020 - Sondervollmachtenerlass der Wallonischen Regierung Nr. 8 betreffend die Ausübung durch das Provinzialkollegium der Befugnisse, die durch Artikel L2212-32 des Kodex der lokalen Demokratie und Dezentralisierung dem Provinzialrat zugewiesen sind

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Artikels 39 der Verfassung;

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen in seiner abgeänderten Fassung, Artikel 6;

Aufgrund des Dekrets vom 17. März 2020 zur Gewährung von Sondervollmachten an die Wallonische Regierung im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise;

In der Erwägung, dass die außergewöhnliche Gesundheitskrise im Zusammenhang mit dem Covid-19, die Belgien derzeit erlebt, sowie die derzeitigen und künftigen Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung jede Form von Aktivitäten auf dem Gebiet der Wallonischen Region verlangsamen oder sogar bestimmte Dienste zum Erliegen bringen kann;

In der Erwägung, dass sie das ordnungsgemäße Funktionieren der verschiedenen öffentlichen Dienste und insbesondere der lokalen Behörden beeinträchtigen kann;

In der Erwägung, dass die Regierung aufgrund von Artikel 1 des Dekrets vom 17. März 2020 zur Gewährung von Sondervollmachten an die Wallonische Regierung im Rahmen der Covid-19-Gesundheitskrise befugt ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jede Situation, die ein Problem im strikten Rahmen der Covid-19-Pandemie und ihrer Folgen darstellt und die zur Vermeidung einer ernsthaften Gefahr dringend behandelt werden muss, zu verhindern und zu bewältigen;

In der Erwägung, dass die Funktionsweise der Organe der Provinzen nun dringend und unverzüglich geregelt werden muss. Anderenfalls könnte ihr Wirken während der Pandemie völlig zum Erliegen kommen;

In der Erwägung, dass die Provinzen insbesondere befugt sind, die Angelegenheiten provinzialen Interesses zu regeln;

In der Erwägung, dass in Buch 2, Titel 1, Kapitel 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 4 des ersten Teils des Kodex der lokalen Demokratie und Dezentralisierung die Befugnisse des Provinzialrats festgelegt werden. So wird in Artikel L2212-32 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung vorgesehen, dass der Provinzialrat befugt ist, alle Angelegenheiten provinzialen Interesses zu regeln, und in Artikel L2212-38, dass der Rat provinziale Verordnungen für die interne Verwaltung erlässt;

In der Erwägung, dass angesichts der noch nie dagewesenen Gesundheitskrise in der Wallonischen Region und in ganz Belgien nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Provinzialratsmitglieder nicht mehr in der Lage sind, sich im Rat zu treffen, sei es, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern, sei es, weil ihr Gesundheitszustand es ihnen nicht...

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