24. MAI 2018 - Erlass der Regierung zur Festlegung der Muster für die Erklärungen zwecks Herstellung und Lieferung der Wahldokumente im Hinblick auf die Gemeinde und Provinzialratswahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Artikel L4122-8 § 2 und L4124-2;

Aufgrund des Zusammenarbeitsabkommens vom 13. Juli 2017 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet, Artikel 3;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 20. Februar 2018;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 23. Februar 2018;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 63.105/4 des Staatsrates, das am 17. April 2018 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des Ministers für lokale Behörden;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - § 1 - Das Gemeindekollegium kann einem Leistungserbringer die Herstellung der Wählerregister, der Wahlregister und der Wahlaufforderungen seiner Gemeinde anvertrauen.

Der Leistungserbringer füllt eine ehrenwörtliche Erklärung aus und unterzeichnet sie, durch die er sich verpflichtet, die dem Wahlprozess eigene Vertraulichkeit einzuhalten.

Die Erklärung wird gemäß dem beiliegenden Munster 1 aufgestellt.

§ 2 - Wenn der Leistungserbringer die Angaben des Nationalregisters auf der Grundlage einer Tabelle oder eines Magnetträgers direkt benutzen muss, füllt er eine...

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