24. MAI 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung in Ausführung von Artikel 2 Ziffer 12 des Dekrets vom 12. Februar 2004 über die Regierungskommissare und die Kontrollaufgaben der Revisoren innerhalb der Einrichtungen öffentlichen Interesses

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 20;

Aufgrund des Dekrets vom 12. Februar 2004 über die Regierungskommissare und die Kontrollaufgaben der Revisoren innerhalb der Einrichtungen öffentlichen Interesses, Artikel 2 Ziffer 12, eingefügt durch das Dekret vom 28. März 2018;

Aufgrund des gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts;

Aufgrund des am 8. Mai 2018 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 63321/4 des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Zwecks der Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Definitionen:

  1. das Dekret vom 12. Februar 2004: das Dekret vom 12. Februar 2004 über die Regierungskommissare und die Kontrollaufgaben der Revisoren innerhalb der Einrichtungen öffentlichen Interesses;

  2. der Erklärungspflichtige: der Regierungskommissar einer Einrichtung nach Artikel 3 des Dekrets vom 12. Februar 2004.

Art. 2 - Falls das Kontrollorgan die zur Untersuchung der Akten und Aktenstücke erforderlichen Daten nach Artikel 19/3 des Dekrets vom 12. Februar 2004 bei authentischen Quellen anderer öffentlicher Behörden oder Einrichtungen erhalten kann, kann sie den Erklärungspflichtigen von deren Übermittlung befreien.

Art. 3 - Die Erklärung nach Artikel 19/3 des Dekrets vom 12. Februar 2004 muss die Authentifizierung des Erklärungspflichtigen ermöglichen, um zulässig zu sein. Diese Authentifizierung erfolgt auf elektronischem Weg anhand des elektronischen Personalausweises des Erklärungspflichtigen oder auf dem Papierweg anhand einer Unterschrift.

Eine Erklärung auf elektronischem...

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