24. MAI 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Oktober 2017 zur Abänderung der Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz der Verkehrsgesellschaften der Wallonischen Region

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 29. Juli 1991 über die ausdrückliche Begründung der Verwaltungsakte;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 1989 über die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region;

Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 174 vom 30. Dezember 1982 zur Einführung der jährlichen Anpassung der von den Gesellschaften für den öffentlichen Personennahverkehr angewandten Fahrpreise;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. November 1992 zur Festlegung der Formel und der Modalitäten hinsichtlich der jährlichen Anpassung der durch die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region im öffentlichen Personennahverkehr angewandten Tarife, abgeändert am 1. September 1994, am 14. September 1995, am 11. Januar 2001, am 12. März 2009 und am 29. Oktober 2009;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Oktober 2017 zur Abänderung der Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz der Verkehrsgesellschaften der Wallonischen Region;

Aufgrund der am 14. Mai 2018 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 24. Mai 2018 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

In Erwägung der Vorschläge des Verwaltungsrats der Wallonischen regionalen Verkehrsgesellschaft ("Société régionale wallonne du transport");

Auf Vorschlag des Ministers für Mobilität und Transportwesen;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - In dem Anhang zu dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 12. Oktober 2017 zur Abänderung der Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz der Verkehrsgesellschaften der Wallonischen Region wird Punkt 5.1 durch Folgendes ersetzt:

"5.1 Im Ballungsgebiet von Lüttich und in den städtischen und stadtnahen Gebieten von Charleroi ist bei der TEC und der NGBE ein kombiniertes Angebot CITY PASS zu den folgenden von den Betreibern festgelegten Modalitäten und in folgender Form verfügbar:

- 8 Zeitkarten mit einem je nach dem Alter des Inhabers festgelegten, unterschiedlichen Preis, die Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl Strecken auf allen Bus-, Straßenbahn-, U-Bahn- und Eisenbahnlinien der betreffenden Gebiet geben:

* Monatlicher City Pass...

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