24. MAI 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des domanialen Naturreservats 'Eiterbachtal' in Sankt Vith, Lommersweiler und Meyerode (Sankt Vith) und Meyerode und Wallerode (Amel)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6 abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, Artikel 9, Artikel 11 abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, sowie Artikel 41 abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und vom 6. Dezember 2001;

Aufgrund des ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund der am 12. April 2013 abgegebenen Stellungnahme der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser (operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt);

Aufgrund der am 24. März 2015 abgegebenen Stellungnahme des Wallonischen hohen Rates für die Erhaltung der Natur ("Conseil supérieur wallon de la conservation de la nature");

Aufgrund des durch den Minister für Natur aufgestellten Sonderbewirtschaftungsplans des domanialen Naturreservats "Eiterbachtal" in Sankt Vith und Amel;

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches organisierten und von den Gemeinden Sankt Vith und Amel vom 1. April 2016 bis zum 30. April 2016 durchgeführten öffentlichen Untersuchungen;

Aufgrund der am 15. Juni 2016 abgegebenen Stellungnahme des Naturparks Hohes Venn-Eifel;

Aufgrund der am 14. Juli 2016 abgegebenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Lüttich;

In der Erwägung der besonderen Bedeutung des Gebietes, das sich in der Talsohle befindet und zahlreiche Lebensräume von für das Naturerbe wesentlichem Interesse oder gemeinschaftlichem Interesse aufweist, wie zum Beispiel Niedermoore mit Braun-Seggen, Grau-Seggen und Igel-Seggen, ufernahe Hochstaudenfluren mit Wiesenkönigin, subatlantischer säureliebender Eichen-Hainbuchenwald auf hydromorphem Boden und auch Sumpf-Erlenwälder, in denen mehrere bemerkenswerte, seltene und/oder geschützte Arten beheimatet sind, wie der blauschillernde Feuerfalter, der Randring-Perlmutterfalter, der braunfleckige Perlmutterfalter oder der Schwarzstorch.

In der Erwägung, dass das Gebiet Gegenstand von Wiederherstellungsarbeiten im Rahmen des LIFEProgramms 05/NAT/B/000085 "Wiederherstellung des Lebensraumes für den Fischotter" zwischen 2005 und 2011 war;

In der Erwägung, dass die Naturreservate Arten beherbergen, für die eine wissenschaftliche Überwachung notwendig ist; dass diese wissenschaftliche Überwachung Aktionen voraussetzt, die in Widerspruch mit den im Naturreservat anwendbaren Schutzmaßnahmen stehen, wie zum Beispiel die Entnahme von Pflanzenteilen oder Pflanzen oder die Störung...

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