24. JUNI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung der Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz des Verkehrsbetreibers der Wallonie

Die Wallonische Regierung

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 1989 über die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region, Artikel 2 Ziffer 1 Buchstabe a);

Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 174 vom 30. Dezember 1982 zur Einführung der jährlichen Anpassung der von den Gesellschaften für den öffentlichen Personennahverkehr angewandten Fahrpreise, abgeändert durch den Königlichen Erlass Nr. 238 vom 31. Dezember 1983, Artikel 3;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. November 1992 zur Festlegung der Formel und der Modalitäten hinsichtlich der jährlichen Anpassung der durch die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region im öffentlichen Personennahverkehr angewandten Tarife, abgeändert am 1. September 1994, am 14. September 1995, am 11. Januar 2001, am 12. März 2009 und am 29. Oktober 2009;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Mai 2008 über die administrativen Geldbußen im Bereich der öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region, abgeändert am 27. November 2014;

Aufgrund der am 11. Juni 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 24. Juni 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

In Erwägung der Vorschläge des Verwaltungsrats des Verkehrsbetreibers der Wallonie;

Auf Vorschlag des Ministers für Mobilität;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die dem vorliegenden Erlass beigefügten Tariftabellen, in denen die Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz des Verkehrsbetreibers der Wallonie festgelegt werden, werden genehmigt.

Art. 2 - Diese Tarife ersetzen die vorherigen, für das wallonische Netz geltenden Tarife.

Art. 3 - Der Minister für Mobilität wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Art. 4 - Der vorliegende Erlass tritt am 1. September 2021 in Kraft.

Namur, den 24. Juni 2021.

Für die Regierung:

Der Ministerpräsident

E. DI RUPO

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität

Ph. HENRY

Anhang

A. ANGEWANDTE TARIFE

  1. Allgemeines

    1.1 Beim Kauf seines Fahrscheins im Bus kann der Fahrgast verpflichtet werden, den Betrag vorzulegen, der dem genauen Preis der Strecke entspricht. Die mit der Erhebung beauftragte Person ist nur verpflichtet, bis höchstens 10 € zu wechseln, und dies soweit es möglich ist.

    1.2 Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist ohne Formalitäten kostenlos.

    1.3 Der Fahrschein NEXT ist in einer oder zwei angrenzenden, durch eine TEC-Linie miteinander verbundenen Zonen gültig;

    Der Fahrschein HORIZON ist auf dem gesamten TEC-Netz außer Expresslinien gültig;

    Der Fahrschein EXPRESS ist auf dem gesamten TEC-Netz einschließlich Expresslinien gültig.

    1.4 Wenn ein Inhaber des Fahrscheins NEXT seine Fahrt über die Gültigkeitszone seiner Zeitkarte hinaus fortsetzen möchte, kauft er entweder einen Einheitsfahrschein oder er entwertet ab dem Beginn seiner Strecke einen für die Gesamtheit seiner Strecke gültigen Mehrfahrtenschein, oder er kauft einen Fahrschein für die verlängerte Strecke, der in der letzten bezahlten Zone beginnt.

    1.5 Die Fahrscheine in magnetischer Form sind nicht mehr auf dem TEC-Netz gültig.

    1.6 Die Einheitsfahrscheine und Mehrfahrtenkarten haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die von der TEC festgelegt wird.

  2. Einheitsfahrschein

    2.1 Mit dem Einheitsfahrschein sind Fahrten auf einer oder mehreren TEC-Linien erlaubt. Jeder Umstieg einschließlich Hin- und Rückfahrt ist innerhalb der zonalen und zeitlichen Grenzen, die der Gültigkeitsdauer des betreffenden Fahrscheins entsprechen, erlaubt.

    2.2 Die Einheitsfahrscheine sind Folgende:

    Art der Strecke Anzahl der Fahrgäste Gültigkeitsdauer Preis Papierfahrschein Elektronischer Fahrschein3 NEXT 1 60 Minuten 2,60 € 2,10 € HORIZON 1 90 Minuten 3,50 € 3,00 € EXPRESS 1 150 Minuten 5,50 € 5,00 € NEXT 1 1 Tag1 5,10 € 4,20 € NEXT 1 3 Tage2 - 8,40 € EXPRESS 1 1 Tag1 10,00 € 8,00 € EXPRESS 1 3 Tage2 - 16,00 €

    1 am Tag des Drucks oder der ersten Entwertung bis zum Dienstende dieses Tages gültig.

    2 am Tag der ersten Entwertung und an den beiden nächsten Tagen bis zum Dienstende gültig.

    3 Für die elektronischen Fahrscheine wird ein Zuschlag von 30 Euro-Cent auf die nicht wiederaufladbaren berührungslosen Fahrscheine hinzugefügt.

    2.3 Die Gruppenfahrscheine sind Folgende:

    Die Gruppenfahrscheine sind für Gruppen von höchstens 15, 20, 25, 30, 35 und 40 Personen bestimmt, die die...

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