24. JUNI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Erneuerung der Zusammensetzung der Generalversammlung des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates der Wallonie

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 25. Mai 1983 über den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat der Wallonie, Artikel 2, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen, Artikel 2, 3 und 4;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 2017 zur Erneuerung der Zusammensetzung der Generalversammlung des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates der Wallonie, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 25. Oktober 2018 zur Festlegung der Anzahl Mitglieder des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates der Wallonie, die jedem Umweltverband oder jedem Netzwerk von Umweltvereinigungen zugewiesen werden;

In Erwägung der im Dekret vom 25. Mai 1983 erwähnten doppelten Kandidatenlisten, die mit Schreiben vom 26. Mai 2021 von den repräsentativen Organisationen vorgestellt worden sind;

In der Erwägung, dass die Mandate der Mitglieder des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates der Wallonie, die sich aus dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 2017 ergeben und aufgrund des Dekrets vom 25. Mai 1983 eine Dauer von vier Jahren haben, im Mai 2021 abgelaufen sind;

In Erwägung der Vereinbarungen zwischen, einerseits, den Organisationen, die die Industrie, die nicht-industriellen Großunternehmen, den Mittelstand und die Landwirtschaft vertreten und, andererseits, den repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen, was ihre jeweilige Vertretung betrifft;

In Erwägung der Ergebnisse der Sozialwahlen auf Ebene der Wallonischen Region;

In der Erwägung, dass das in Artikel 3 des Dekrets vom 27. März 2014 erwähnte Gleichgewicht weiter bestehen bleibt, da die Generalversammlung nunmehr aus 33 Männern und 23 Frauen gebildet wird;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Folgende Personen, deren Namen und Vornamen nachstehend angeführt werden, werden für ein Mandat von 4 Jahren innerhalb der Generalversammlung des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates der Wallonie ernannt:

  1. Mitglieder, die von den Organisationen, die die Industrie, die großen nicht industriellen Unternehmen, den Mittelstand und die Landwirtschaft vertreten, vorgeschlagen werden:

    1. von dem Wallonischen Verband der Unternehmen ("Union wallonne des Entreprises") vorgeschlagene Mitglieder:

      - Carnoy Francis;

      - Davreux Thomas;

      - de Wasseige Olivier;

      - Dehalu Jean-Christophe;

      - Dufrane Laetitia;

      -...

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