24 JUILLET 2021. - Arrêté royal portant approbation du Code de conduite de la Chambre nationale des notaires du 28 janvier 2021 précisant certaines modalités d'application du Règlement général sur la protection des données (UE) 2016/679 (RGPD) pour les notaires, établi par la Chambre nationale des notaires. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 24 juillet 2021 portant approbation du Code de conduite de la Chambre nationale des notaires du 28 janvier 2021 précisant certaines modalités d'application du Règlement général sur la protection des données (UE) 2016/679 (RGPD) pour les notaires, établi par la Chambre nationale des notaires (Moniteur belge du 9 août 2021).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

24. JULI 2021 - Königlicher Erlass zur Billigung des Verhaltenskodexes der Nationalen Notariatskammer vom 28. Januar 2021 zur Verdeutlichung bestimmter Modalitäten für die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für Notare, erstellt von der Nationalen Notariatskammer

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 16. März 1803 zur Organisierung des Notariats, des Artikels 91 Absatz 1 Nr. 1, eingefügt durch das Gesetz vom 4. Mai 1999, und des Artikels 91 Absatz 4, eingefügt durch das Gesetz vom 4. Mai 1999 und umnummeriert durch das Gesetz vom 6. Juli 2017;

Aufgrund des Beschlusses Nr. 6/2021 der Datenschutzbehörde vom 24. Mai 2021;

Auf Vorschlag des Ministers der Justiz

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Der Verhaltenskodex der Nationalen Notariatskammer vom 28. Januar 2021 zur Verdeutlichung bestimmter Modalitäten für die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für Notare, erstellt von der Nationalen Notariatskammer und vorliegendem Erlass als Anlage beigefügt, wird gebilligt.

Art. 2 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 24. Juli 2021

PHILIPPE

Von Königs wegen:

Der Minister der Justiz

V. VAN QUICKENBORNE

Anlage zum Königlichen Erlass vom 24. Juli 2021 zur Billigung des Verhaltenskodexes der Nationalen Notariatskammer vom 28. Januar 2021 zur Verdeutlichung bestimmter Modalitäten für die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für Notare, erstellt von der Nationalen Notariatskammer

NATIONALE NOTARIATSKAMMER

Verhaltenskodex der Nationalen Notariatskammer vom 28. Januar 2021 zur Verdeutlichung bestimmter Modalitäten für die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) für Notare

Zur Aufhebung der Richtlinie der Generalversammlung vom 22. Oktober 2015 über bestimmte von Notaren im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffende Maßnahmen

Angenommen von der Generalversammlung vom 28. Januar 2021

Gebilligt von der Datenschutzbehörde am 24. Mai 2021

Als eine Regel der Nationalen Notariatskammer im Sinne von Artikel 91 des Gesetzes vom 16. März 1803 zur Organisierung des Notariats

Angenommen unter Berücksichtigung:

- von Erwägungsgrund 98 der DSGVO, gemäß dem Vereinigungen, die eine Kategorie von Verantwortlichen vertreten, ermutigt werden, in den Grenzen dieser Verordnung und unter Berücksichtigung des mit der Verarbeitung wahrscheinlich einhergehenden Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen Verhaltensregeln auszuarbeiten;

- der Leitlinien 1/2019 über Verhaltensregeln und Überwachungsstellen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679;

- der aufgrund von Artikel 91 des Gesetzes vom 16. März 1803 zur Organisierung des Notariats zugewiesenen Zuständigkeiten der Nationalen Notariatskammer:

im Rahmen ihrer Befugnisse alle Mitglieder der Notarsgemeinschaften des Königreichs allen Behörden und allen Institutionen gegenüber vertreten, die allgemeinen deontologischen Regeln festlegen und einen allgemeinen verordnungsrechtlichen Rahmen für die Ausübung der Zuständigkeiten der Notarsgemeinschaften definieren, jegliche Maßnahmen ergreifen, die dazu geeignet sind, im Rahmen und unter den Bedingungen, die die Kammer festlegt, den Verpflichtungen, die aus der beruflichen Haftung der Notare hervorgehen, nachzukommen, und den Notariatskammern die zur Einhaltung der Disziplin notwendigen und zweckdienlichen Empfehlungen geben;

- von Erwägungsgrund 99 der DSGVO und der vorherigen Konsultation der Verantwortlichen am 3. Dezember 2020 auf der Sitzung des Direktionsausschusses der Nationalen Notariatskammer, der sich aus Notaren zusammensetzt, die jede Region des Landes vertreten;

- der Tatsache, dass die Anzahl potenziell betroffener Personen - nämlich der in eine Notariatsakte einbezogenen Bürger - eine vorherige Konsultation der betroffenen Personen gemäß Erwägungsgrund 99 der DSGVO mangels Durchführbarkeit nicht wünschenswert macht.

ZIEL

Vorliegender Verhaltenskodex zielt darauf ab, allen Notaren Belgiens bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen ihrer Tätigkeiten gemäß den...

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