24. FEBRUAR 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Juli 2018 zur Festlegung des Stellenplans des Öffentlichen Dienstes der Wallonie bezüglich des ÖDW Digital

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 3, ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Juli 2018 zur Festlegung des Stellenplans des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Januar 2022 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund der am 30. Juni 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 14. Juli 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund der am 28. Januar 2022 abgegebenen Stellungnahme Nr. 74 des hohen Konzertierungsausschusses;

Auf Vorschlag der Ministerin für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 1 § 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Juli 2018 zur Festlegung des Stellenplans des Öffentlichen Dienstes der Wallonie wird die Struktur in Bezug auf den Öffentlichen Dienst der Wallonie Digital wie folgt ersetzt:

ÖFFENTLICHER DIENST DER...

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