23. SEPTEMBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Anerkennung der Überschwemmungen vom 24. Juli 2021 als allgemeine Naturkatastrophe und zur Abgrenzung ihrer räumlichen Ausdehnung

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 6 § 1 II Ziffer 5, abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Dekrets vom 26. Mai 2016 über die Wiedergutmachung bestimmter Schäden, die durch allgemeine Naturkatastrophen entstanden sind, Artikel 1 Ziffer 1 und Artikel 3;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Juli 2016 zur Ausführung des Dekrets vom 26. Mai 2016 über die Wiedergutmachung bestimmter Schäden, die durch allgemeine Naturkatastrophen entstanden sind, Artikel 2 bis 4;

Aufgrund des Anhangs des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Juli 2016 zur Ausführung des Dekrets vom 26. Mai 2016 über die Wiedergutmachung bestimmter Schäden, die durch allgemeine Naturkatastrophen entstanden sind, zur Festlegung der physikalischen Kriterien zur Anerkennung einer allgemeinen Naturkatastrophe;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Juni 2017 zur Organisation der internen Kontrolle und des internen Audits des Haushalts und der Buchhaltung sowie der Verwaltungs- und Haushaltskontrolle in den Dienststellen der Wallonischen Regierung, den Verwaltungsdiensten mit autonomer Buchführung, den regionalen Unternehmen, den Einrichtungen und dem Vermittlungsdienst der Wallonischen Region;

Aufgrund des Antrags der Bürgermeister von Anhée, Bertogne, Chaumont-Gistoux, Dinant, Eghezée, Florennes, Hastière, Houyet, La Bruyère, La Louvière, Mettet, Namur, Onhaye, Perwez, Philippeville, Profondeville, Rochefort, Walcourt, Walhain und Yvoir bezüglich des Ausmaßes der durch die Überschwemmungen vom 24. Juli 2021 verursachten Schäden sowie der Anzahl der Geschädigten;

In der Erwägung, dass dieses Naturereignis die Provinzen Wallonisch-Brabant und Namur am 24. Juli 2021 getroffen hat;

Aufgrund des am 10. September 2021 verfassten technischen Berichts des regionalen Krisenzentrums;

In der Erwägung, dass die Überschwemmungen vom 24. Juli 2021, die sich auf dem Gebiet der Gemeinden Bertogne, Chaumont-Gistoux, La Louvière, Profondeville und Walhain ereignet haben, keinen außergewöhnlichen Charakter im Sinne des vorerwähnten Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Juli 2016 aufweisen;

In der Erwägung, dass die Überschwemmungen vom 24. Juli 2021, die sich auf dem Gebiet der anderen antragstellenden Gemeinden ereignet haben, einen außergewöhnlichen Charakter im Sinne des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Juli 2016 zur Ausführung des...

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