23. SEPTEMBER 2018 - Königlicher Erlass über die Veröffentlichung eines Informationsblatts bei einem öffentlichen Angebot oder einer Zulassung zum Handel über ein MTF und zur Festlegung verschiedener finanzieller Bestimmungen - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 41 bis 46, 53 und 54 des Königlichen Erlasses vom 23. September 2018 über die Veröffentlichung eines Informationsblatts bei einem öffentlichen Angebot oder einer Zulassung zum Handel über ein MTF und zur Festlegung verschiedener finanzieller Bestimmungen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

23. SEPTEMBER 2018 - Königlicher Erlass über die Veröffentlichung eines Informationsblatts bei einem öffentlichen Angebot oder einer Zulassung zum Handel über ein MTF und zur Festlegung verschiedener finanzieller Bestimmungen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;

Aufgrund des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen, des Artikels 10 § 2 Absatz 1 Nr. 1, abgeändert durch das Gesetz vom 27. Juni 2016, und Nr. 5;

Aufgrund des Gesetzes vom 1. April 2007 über die öffentlichen Übernahmeangebote, der Artikel 4 § 1 Nr. 2, 5, abgeändert durch die Gesetze vom 5. Dezember 2017 und 11. Juli 2018, 8, abgeändert durch das Gesetz vom 11. Juli 2018, und 9;

Aufgrund des Gesetzes vom 11. Juli 2018 über das öffentliche Angebot von Anlageinstrumenten und deren Zulassung zum Handel an geregelten Märkten, der Artikel 7 § 1 Nr. 2 Buchstabe b) und § 2 Nr. 2, 10 § 1 Nr. 2 und 3 und 16;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 31. Oktober 1991 über den bei öffentlicher Emission von Wertpapieren und Effekten zu veröffentlichenden Prospekt;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 über die öffentlichen Übernahmeangebote;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. April 2007 über die öffentlichen Rückerwerbsangebote;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. November 2007 über die Pflichten von Emittenten von Finanzinstrumenten, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. August 2008 zur Festlegung zusätzlicher Regeln für bestimmte multilaterale Handelssysteme;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 9. Oktober 2009 über den öffentlichen Charakter der Einwerbung von rückzahlbaren Geldern;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 25. April 2014 über bestimmte Informationspflichten bei der Vermarktung von Finanzprodukten bei Kleinanlegern;

Aufgrund...

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