23. OKTOBER 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 16;

Aufgrund der am 14. Oktober 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 12.12 des Programms 23 und auf die Basisartikel 12.02 und 72.01 des Programms 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Verpflichtungsermächtigungen für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließt :

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.746.000 EUR innerhalb der Programme 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 wird wie folgt abgeändert:

    (in Tausend EUR)

    Basisartikel Ursprüngliche Mittel Übertragung Angepasste Mittel VE AE VE AE VE AEOB 12 12.04.23 21.000 20.486...

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