23. MÄRZ 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. Februar 2008 zur Festlegung der Art und Weise, wie auf eine Kameraüberwachung hingewiesen wird - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 23. März 2020 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. Februar 2008 zur Festlegung der Art und Weise, wie auf eine Kameraüberwachung hingewiesen wird.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

23. MÄRZ 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. Februar 2008

zur Festlegung der Art und Weise, wie auf eine Kameraüberwachung hingewiesen wird

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras, der Artikel 5 § 3 Absatz 5, 6 § 2 Absatz 5, 7 § 2 Absatz 6, abgeändert durch die Gesetze vom 21. März 2018 und vom 30. Juli 2018, und des Artikels 7/3 § 2 Absatz 3, eingefügt durch das Gesetz vom 21. März 2018 und abgeändert durch das Gesetz vom 30. Juli 2018;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 10. Februar 2008 zur Festlegung der Art und Weise, wie auf eine Kameraüberwachung hingewiesen wird, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 21. August 2009, 28. Mai 2018 und 2. Dezember 2018;

Aufgrund der Stellungnahme Nr. 21/2020 der Datenschutzbehörde vom 21. Februar 2020;

Aufgrund...

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