23. MÄRZ 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Aufhebung der Abänderungsbestimmungen bezüglich der Entwicklungsbeihilfe im Erlass der Wallonischen Regierung vom 2. Februar 2017 zur Abänderung verschiedener Erlasse im Bereich Agrarbeihilfen und zur Abänderung von Artikel 48 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Februar 2015 zur Ausführung der Direktzahlungsregelung zugunsten der Landwirte

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates;

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1200/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates;

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.4, D.242, D.243, D.245 und 246;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Februar 2015 zur Ausführung der Direktzahlungsregelung zugunsten der Landwirte, Artikel 48 § 1 Ziffer 1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Februar 2017 zur Abänderung verschiedener Erlasse im Bereich Agrarbeihilfen, Artikel 44 Ziffer 1, 48, 51, 52, 54, 57, 59 Ziffer 2, 61 und 92;

Aufgrund des in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben aufgestellten Berichts;

Aufgrund der am 17. März 2017 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 23. März 2017 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere Artikel 3 § 1;

In der Erwägung, dass laut Artikel 48 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Februar 2015 zur Ausführung der Direktzahlungsregelung zugunsten der Landwirte nur die brachliegenden Flächen, die während eines der fünf Jahre vor der Eingliederung in diese Flächen kein Dauergrünland gewesen sind, als im Umweltinteresse genutzte Flächen gewertet werden;

In der Erwägung, dass die...

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