23. MAI 2019 - Erlass der Regierung zur Festlegung des Stellenplans für das Personal des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 § 1 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 23. Mai 2019 zur Organisation des belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten, Artikel 8;

Aufgrund der begründeten Stellungnahme des Direktionsrates des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die am 30. April 2019 in Anwendung von Artikel 14 Absatz 1 des Erlasses der Regierung vom 23. Mai 2019 zur Organisation des belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten abgegeben wurde;

Aufgrund des begründeten Gutachtens des Basiskonzertierungsausschusses B für das Personal des Belgischen Rundfunk und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 16. Mai 2019;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 20. Mai 2019;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 18. Januar 2019;

Auf Vorschlag des für Medien zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Der Stellenplan für das Personal des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums wird wie folgt festgelegt:

Stufe I

Direktor . . . . . 1

Leitender Informatiker . . . . .

Informatiker oder Hauptinformatiker (*) . . . . . 1

Leitender Journalist . . . . .

Journalist oder Hauptjournalist (*) . . . . . 23

Berater-Techniker . . . . .

Referent-Techniker oder beigeordneter Berater-Techniker (*) . . . . . 1

Berater . . . . .

Referent oder Beigeordneter Berater (*) . . . . . 2

Stufe II+

Leitender technischer Assistent . . . . . 1

Erster technischer Assistent . . . . . ....................................

Technischer Assistent oder Technischer Hauptassistent (*) . . . . . 4

Erster Assistent . . . . .

Assistent oder Hauptassistent (*) . . . . . 2

Stufe II

Leitender Techniker . . . . . 1

Leitender Sachbearbeiter . . . . . 1

Erster Techniker . . . . .

Techniker oder Haupttechniker (*) . . . . . 8

Erster Sachbearbeiter...

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