23. MAI 2019 - Erlass der Regierung zur Festlegung des Stellenplans für das Personal des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft
DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,
Aufgrund des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 § 1 Absatz 1;
Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 23. Mai 2019 zur Organisation des belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten, Artikel 8;
Aufgrund der begründeten Stellungnahme des Direktionsrates des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die am 30. April 2019 in Anwendung von Artikel 14 Absatz 1 des Erlasses der Regierung vom 23. Mai 2019 zur Organisation des belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten abgegeben wurde;
Aufgrund des begründeten Gutachtens des Basiskonzertierungsausschusses B für das Personal des Belgischen Rundfunk und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 16. Mai 2019;
Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 20. Mai 2019;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 18. Januar 2019;
Auf Vorschlag des für Medien zuständigen Ministers;
Nach Beratung,
Beschließt :
Artikel 1 - Der Stellenplan für das Personal des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums wird wie folgt festgelegt:
Stufe I
Direktor . . . . . 1
Leitender Informatiker . . . . .
Informatiker oder Hauptinformatiker (*) . . . . . 1
Leitender Journalist . . . . .
Journalist oder Hauptjournalist (*) . . . . . 23
Berater-Techniker . . . . .
Referent-Techniker oder beigeordneter Berater-Techniker (*) . . . . . 1
Berater . . . . .
Referent oder Beigeordneter Berater (*) . . . . . 2
Stufe II+
Leitender technischer Assistent . . . . . 1
Erster technischer Assistent . . . . . ....................................
Technischer Assistent oder Technischer Hauptassistent (*) . . . . . 4
Erster Assistent . . . . .
Assistent oder Hauptassistent (*) . . . . . 2
Stufe II
Leitender Techniker . . . . . 1
Leitender Sachbearbeiter . . . . . 1
Erster Techniker . . . . .
Techniker oder Haupttechniker (*) . . . . . 8
Erster Sachbearbeiter...
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