23. MAI 2019 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten und zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. Juli 2003 zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und bestimmter Einrichtungen Öffentlichen Interesses

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § § 1 und 3, ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988;

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 54 Absatz 1, ersetzt durch das Gesetz vom 18. Juli 1990;

Aufgrund des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 § 1 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 17. Juli 2003 zur Bestimmung der Rechtsposition des unter Arbeitsvertrag eingestellten Personals des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses;

Aufgrund der begründeten Stellungnahme des Direktionsrates des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Februar 2019;

Aufgrund des Protokolls Nr. S2/19 des Sektorenausschusses XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 26. Februar 2019;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 11. März 2019;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 12. März 2019;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.700/3 des Staatsrates, das am 17. April 2019 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten, zuständig für das Personal;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - In Artikel 3 § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Erlasses der Regierung vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten, ersetzt durch den Erlass der Regierung vom 19. Januar 2017, wird die Wortfolge "nebengeordneten oder spezifischen Aufgaben" durch die Wortfolge "Aufgaben, die ausschließlich von Vertragsbediensteten wahrgenommen werden und" ersetzt.

Art. 2 - In Artikel 53 Absatz 2 desselben Erlasses wird folgender Satz eingefügt:

"In beiden Fällen muss er seine Entscheidung begründen."

Art. 3 - In Artikel 71 Absatz 11 desselben Erlasses, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 19. Januar 2017, wird die Zahl "25" durch die Zahl "20"ersetzt.

Art. 4 - Artikel 74 § 2 desselben Erlasses, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 19. Januar 2017, wird aufgehoben.

Art. 5 - Artikel 87.1 desselben Erlasses, eingefügt durch den Erlass der Regierung vom 5. Juli 2007, wird wie folgt abgeändert:

  1. In Absatz 1, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 17. Januar 2013, wird die...

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