23. MAI 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. September 2017 zur Bestellung der Verwalter bei der Wallonischen Wohnungsbaugesellschaft ('Société wallonne du Logement')

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über das Wohnungswesen und die Nachhaltigkeit der Wohnverhältnisse, Artikel 98 bis 100;

Aufgrund des Dekrets vom 12. Februar 2004 über das Statut des öffentlichen Verwalters, Artikel 4 und 8;

Auf Vorschlag der Ministerin für Wohnungswesen,

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. September 2017 zur Bezeichnung der Verwalter bei der Wallonischen Wohnungsbaugesellschaft werden die Wörter "Frau Janique Lejeune" durch die Wörter "Frau Claire Charière" ersetzt.

Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.

Art...

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