23. MAI 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Dezember 2018 zur Abänderung der Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz der Verkehrsgesellschaften der Wallonischen Region

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 1989 über die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region, insbesondere Artikel 2 Ziffer 1 a);

Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 174 vom 30. Dezember 1982 zur Einführung der jährlichen Anpassung der von den Gesellschaften für den öffentlichen Personennahverkehr angewandten Fahrpreise, abgeändert durch den Königlichen Erlass Nr. 238 vom 31. Dezember 1983, Artikel 3;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. November 1992 zur Festlegung der Formel und der Modalitäten hinsichtlich der jährlichen Anpassung der durch die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region im öffentlichen Personennahverkehr angewandten Tarife, abgeändert am 1. September 1994, am 14. September 1995, am 11. Januar 2001, am 12. März 2009 und am 29. Oktober 2009;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Mai 2008 über die administrativen Geldbußen im Bereich der öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region, abgeändert am 27. November 2014;

Aufgrund des zwischen der Wallonie und dem Verkehrsbetreiber der Wallonie abgeschlossenen öffentlichen Dienstleistungsvertrags 2019-2023;

Aufgrund der am 15. Mai 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 23. Mai 2019 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

In Erwägung der Vorschläge des Verwaltungsrats des Verkehrsbetreibers der Wallonie;

Auf Vorschlag des Ministers für Mobilität und Transportwesen;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Anhang A. Angewandte Tarife, 1. Allgemeines, zu dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 6. Dezember 2018 zur Abänderung der Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz der Verkehrsgesellschaften der Wallonischen Region wird der folgende Punkt hinzugefügt:

« 1. 7. Auf den WEL-Linien ("Wallonia Easy Line") ist es verpflichtet, die Fahrt mindestens 30 Minuten im Voraus zu buchen. Der Preis für die Fahrt beläuft sich auf 5 €. Dieser Fahrschein erlaubt kein Umsteigen auf den Rest des TEC-Netzes. Neben der kostenlosen Beförderung von Kindern unter 6 Jahren wird keine Ermäßigung aufgrund des Status, des Alters oder der auf der Linie zurückgelegten Entfernung gewährt. Die sonstigen Fahrscheine werden auf diesen Linien nicht angenommen."

Art. 2 - In Anhang A. Angewandte...

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