23. JANVIER 2019 - Ministerieller Erlass zur Gewährung der Zulassung als PEB-Ausweisaussteller für öffentliche Gebäude

Der Minister für Energie,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 20;

Aufgrund des Dekrets vom 28. November 2013 über die Energieeffizienz von Gebäuden;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 28. November 2013 über die Energieeffizienz von Gebäuden, Artikel 94, § 4, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 20. September 2018;

In der Erwägung, dass die Bewerber für Lehrpersonal bei den Ausbildungszentren von PEB- Ausweisausstellern für öffentliche Gebäude eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und die aufgrund des Artikels 94, § 4, desselben Erlasses organisierte Prüfung bestanden haben, indem sie eine Punktzahl von mehr als 12.00/20 erhalten haben.

In der Erwägung, dass die Bewerber keine Punktzahl von 16,00/20 oder mehr erhalten haben und die Eigenschaft als Lehrpersonal nicht in Anspruch nehmen können;

In der Erwägung, dass die aufgrund des Artikels 94, § 4, desselben Erlasses organisierte Ausbildung und Prüfung die durch die Artikel 57, § 4, und 58 desselben Erlasses festgelegten Anforderungen erfüllen,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Zulassung als PEB-...

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