23. JANUAR 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung der Durchfahrt der 'Legend Boucles Bastogne' auf dem Gebiet der Gemeinden Bertogne, Bertrix, Fauvillers, Houffalize, Libin, Libramont-Chevigny, Martelange, Paliseul, Saint-Hubert und Vaux-sur-Sûre am 2. Februar 2020

Die Wallonische Regierung

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 6, § 1, III, Ziffer 3 in seiner durch das Gesetz vom 8. August 1988 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Artikels 23 Absatz 2 des Dekrets vom 15. Juli 2008 über das Forstgesetzbuch;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

In der Erwägung, dass die Veranstaltung "Legend Boucles" seit vielen Jahren ihren internationalen Charakter bestätigt und einen sehr guten Ruf sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erlangt hat;

In der Erwägung, dass die Veranstalter die vorangegangenen "Legend Boucles" in Spa und Bastogne hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit und der Rücksichtnahme auf den Standort zufriedenstellend organisiert haben;

In Erwägung des Antrags der Organisatoren, diese Veranstaltung am 2. Februar 2020 unter Durchführung von 6 Regelmäßigkeitsprüfungen mit Walddurchfahrten erneut zu organisieren;

In Erwägung des Forstgesetzbuches, insbesondere seines Artikels 26;

In der Erwägung, dass die Gemeinden Bertogne, Bertrix, Fauvillers, Houffalize, Libin, Libramont - Chevigny, Martelange, Paliseul, Saint-Hubert und Vaux-sur-Sûre den Teilnehmern an den "Legend Boucles Bastogne" im Rahmen einer am 2. Februar 2020 organisierten Motorsportveranstaltung die Durchfahrt genehmigt haben;

In der Erwägung, dass Maßnahmen getroffen werden, um die Umweltauswirkungen möglichst gering zu halten;

Auf Vorschlag der Ministerin für Natur, Forstwesen und ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Durchfahrt der "Legend Boucles Bastogne" am 2. Februar 2020 wird unter folgenden Bedingungen erlaubt:

- allgemein ist vorab eine Bestandsaufnahme der Straßen und Forstwege sowie der Nebenanlagen auf den gesamten Streckenabschnitten durchzuführen. Wird diese nicht durchgeführt, so wird davon ausgegangen, dass sie in gutem Zustand sind;

- bei den Walddurchfahrten ist dafür Sorge zu tragen, dass die Besucher überwacht werden und diese die Vorschriften des Forstgesetzbuches beachten;

- die Durchfahrt wird den Teilnehmern von 08: 00 bis 18: 00 Uhr erlaubt;

- höchstens eine Durchfahrt wird erlaubt;

- der Organisator ergreift konkrete und wirksame Maßnahmen, um zu verhindern, dass Teilnehmer, nachdem 2018 die Vorschriften nicht eingehalten wurden, vorherige Besichtigungen vornehmen;

- der Veranstalter hat eine Bescheinigung der betroffenen Polizeizonen...

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