23. FEBRUAR 2024 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Anzahl zu wählender Provinzialratsmitglieder pro Provinz aufgrund der am 1. Januar 2024 festgelegten Bevölkerungszahlen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 13. Juli 2001 zur Übertragung verschiedener Befugnisse auf die Regionen und Gemeinschaften, Artikel 4;

Aufgrund des Dekrets vom 27. Mai 2004 zur Bestätigung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. April 2004 zur Kodifizierung der Gesetzgebung betreffend die lokalen Behörden;

Aufgrund des Kodex der lokalen Demokratie und Dezentralisierung, Artikel L2212-5;

Aufgrund des Dekrets vom 1. Juni 2023 zur Abänderung von Artikel L2212-6 des Kodex der lokalen Demokratie und Dezentralisierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2024 zur Festlegung der Bevölkerungszahlen pro Provinz und Gemeinde am 1. Januar 2024;

Auf Vorschlag des Ministers für lokale Behörden und Städte;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Anzahl zu wählender Provinzialratsmitglieder pro Provinz wird gemäß der vorliegendem Erlass beigefügten Tabelle festgelegt.

  1. 2 - Der vorliegende Erlass tritt bei der nächsten vollständigen Erneuerung der Provinzialräte in Kraft.

  2. 3 - Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

    Namur, den 23. Februar 2024

    Für die Regierung:

    Der Ministerpräsident

  3. DI RUPO

    Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte

  4. COLLIGNON

    Anhang - Anzahl Provinzialratsmitglieder pro Provinz

    Provinzen Bevölkerungszahlender Provinz am 1. Januar 2024 Anzahl...

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