23. FEBRUAR 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 1999 zur Festlegung des Betrags und der Modalitäten für die Zahlung der mit dem europäischen Umweltzeichen verbundenen Kosten und Gebühren - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 23. Februar 2011 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 1999 zur Festlegung des Betrags und der Modalitäten für die Zahlung der mit dem europäischen Umweltzeichen verbundenen Kosten und Gebühren.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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23. FEBRUAR 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 1999 zur Festlegung des Betrags und der Modalitäten für die Zahlung der mit dem europäischen Umweltzeichen verbundenen Kosten und Gebühren

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 14. Juli 1994 zur Schaffung eines Ausschusses für die Vergabe des europäischen Umweltzeichens, des Artikels 4;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 1999 zur Festlegung des Betrags und der Modalitäten für die Zahlung der mit dem europäischen Umweltzeichen verbundenen Kosten und Gebühren, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 11. Juni 2003;

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen;

Aufgrund der Stellungnahme des Ausschusses für die Vergabe des europäischen Umweltzeichens vom 30. September 2009;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 7. Juli 2010;

Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 5. Oktober 2010;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 48.964/3 des Staatsrates vom 14. Dezember 2010, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers des Klimas und der Energie und des Ministers für Unternehmung und Vereinfachung

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 1 Absatz 2 des Königlichen...

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