23. DEZEMBER 2016 - Ministerieller Erlass zur Verlängerung der Anerkennung unter Auflagen der Stadt Eupen als Träger der Notaufnahmewohnungen gelegen in 4837 Baelen, Eupener Str. 191 (Garnstock)

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales

Aufgrund des Dekrets vom 9. Mai 1994 über Notaufnahmewohnungen, Artikel 6, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 25. Februar 2013;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 1. Dezember 1994 über Notaufnahmewohnungen;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 30. Juni 2014 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 30. Juni 2014 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 9. April 2015 zur Verlängerung der Anerkennung unter Auflagen der Stadt Eupen als Träger der Notaufnahmewohnungen, gelegen 4837 Baelen, Eupener Str. 191 (Garnstock);

Aufgrund des Antrags der Stadt Eupen vom 17. Mai 2016 auf Verlängerung der Anerkennung als Träger der Notaufnahmewohnungen;

In Erwägung der Besichtigung der Wohnungen am 27. Juli 2016 und des am gleichen Tag erstellten Berichts;

In Erwägung, dass die im Ministeriellen Erlass vom 9. April 2015 festgelegte Auflage eine Mietgenehmigung vorzulegen nicht fristgerecht von der Stadt Eupen umgesetzt werden konnte,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Stadt Eupen wird bis zum 28. Februar 2017 als Träger...

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