23. APRIL 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Aufhebung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Juli 2019 über Heizöllageranlagen mit einem Fassungsvermögen zwischen 500 und 24.999 Litern und zur Abänderung verschiedener einschlägiger Bestimmungen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 1. März 2018 über die Bodenbewirtschaftung und -sanierung, Artikel 4, Absatz 2, Ziffer 9° ;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Juli 2019 über Heizöllageranlagen mit einem Fassungsvermögen zwischen 500 und 24.999 Litern und zur Abänderung verschiedener einschlägiger Bestimmungen;

Aufgrund des Berichts vom 12. März 2020, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1 Absatz 1;

Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht erlaubt, die Stellungnahme der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer Frist abzuwarten, die fünf Tagen nicht überschreiten kann, da das Inkrafttreten des von der Aufhebung betroffenen Erlasses der Wallonischen Regierung bevorsteht;

In der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation das COVID-19 am 11. März 2020 als Pandemie qualifiziert hat;

In der Erwägung, dass die derzeitigen und künftigen Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung jede Art von Aktivität auf dem Gebiet der Wallonischen Region verzögern, die reibungslose Arbeitsweise der verschiedenen öffentlichen Dienste beeinträchtigen, und bestimmte Dienste sogar zum Erliegen bringen könnten;

In der Erwägung, dass die Rechtssicherheit jedoch zu erhalten ist;

In Erwägung der zahlreichen Schwierigkeiten für die Durchführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Juli 2019 über Heizöllageranlagen mit einem Fassungsvermögen zwischen 500 und 24.999 Litern und zur Abänderung verschiedener einschlägiger Bestimmungen;

In der Erwägung, dass einige Bestimmungen des oben genannten Erlasses der wallonischen Regierung vom 18. Juli 2019 die Lieferung von Heizöl an eine geschätzte Zahl von 727.400 wallonischen Haushalten nach dem 13. Mai 2020 unmöglich machen;

In Erwägung der Überlegungen, die zu diesem Thema zwischen den verschiedenen Akteuren und der Regierung eingeleitet wurden, um die Maßnahmen des oben genannten Erlasses der wallonischen Regierung vom 18. Juli 2019 einzuhalten und zu erfassen;

In der Erwägung, dass die...

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