22. SEPTEMBER 2022 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung und des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 über die selbstständigen Tagesmütter/-väter

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung, Artikel 7 Absatz 4;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 über die selbstständigen Tagesmütter/-väter;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 14. September 2022;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 15. September 2022;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass der kurzfristige Ausfall von Tagesmüttern/-vätern dazu führen kann, dass die Betreuung mehrerer Kinder nicht mehr ermöglicht wird; dass in solchen Fällen ein qualifizierter Kinderbetreuer diese Funktion übernehmen können soll, auch wenn er nicht über das im Erlass festgelegte Mindestalter zur Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter verfügt, um die Kontinuität der Betreuung zu gewährleisten; dass aufgrund von akuten Ausfällen eine solche Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung umgehend geschaffen werden muss, sodass das Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr duldet;

Auf Vorschlag des für die Kinderbetreuung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 122 des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung wird folgender § 3 eingefügt:

" § 3 - In Abweichung von § 1 können die konventionierten Tagesmütter/-väter eine Ausnahmegenehmigung zur festgelegten Mindestaltersgrenze beantragen, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind und über einen Bildungsnachweis als Säuglings- oder Kinderpfleger, Kinderbetreuer, Erzieher oder ein diesen Ausbildungen gleichgestelltes Diplom verfügen.

Zu diesem Zweck reichen die konventionierten Tagesmütter/-väter einen individuellen schriftlichen Antrag bei dem Tagesmütterdienst ein, dem eine Abschrift der in Absatz 1 aufgeführten Bildungsnachweise beigefügt ist. Der Tagesmütterdienst entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des vollständigen Antrags. In Ermangelung einer fristgerechten Entscheidung gilt der Antrag als verweigert.

Der Tagesmütterdienst hält jede individuelle Ausnahmegenehmigung sowie ihre Begründung schriftlich...

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