22. MÄRZ 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des Plans für die Annahme und Entsorgung von Abfällen des Hafens von Lüttich

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, Artikel 60;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Februar 2003 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückständen, Artikel 7;

Aufgrund des in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben aufgestellten Berichts vom 8. März 2018;

Aufgrund der von der Abteilung Boden und Abfälle der operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt abgegebenen gleichlautenden Stellungnahme vom 9. Februar 2018;

Auf Vorschlag des Ministers für Umwelt und öffentliche Arbeiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Der vorliegendem Erlass beigefügte Plan für die Annahme und Entsorgung von Abfällen des Hafens von Lüttich wird für einen Zeitraum...

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