22. JANUAR 2015. - Dekret zur Abänderung des Gesetzes vom 14. August 1986 über den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere im Hinblick auf das Verbot der Tierhaltung, die ausschließlich oder hauptsächlich die Fellgewinnung zum Zweck hat (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und, Wir, Regierung sanktionieren es:

Artikel 1 - In Kapitel II des Gesetzes vom 14. August 1986 über den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere wird ein Artikel 9/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Art. 9/1 - Die Tierhaltung, die ausschließlich oder hauptsächlich die Fellgewinnung zum Zweck hat, ist verboten.".

Art. 2 - Artikel 35, Absatz 1 desselben Gesetzes, der durch Gesetz vom 27. Dezember 2012 abgeändert wurde, wird durch eine Ziffer 10° mit folgendem Wortlaut ergänzt:

"10° gegen Artikel 9/1 verstößt.".

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 22. Januar 2015

Der Minister-Präsident

P. MAGNETTE

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Gesundheit, soziale Maßnahmen und Kulturerbe

M. PREVOT

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Innovation und digitale Technologien

J.-C. MARCOURT

Der Minister für lokale Behörden, Städte, Wohnungswesen und Energie

P. FURLAN

Der Minister für Umwelt, Raumordnung, Mobilität und Transportwesen, Flughäfen und Tierschutz

C. DI ANTONIO

Die Ministerin für Beschäftigung und Ausbildung

Frau E. TILLIEUX

Der Minister für...

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