22. DEZEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08 und 31 der Organisationsbereiche 10 und 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 26. November 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 32.02 des Programms 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den Wiederaufbauplan für die Wallonie zu finanzieren,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.245.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 974.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 und vom Programm 31 des Organisationsbereichs 16 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden...

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