22. DEZEMBER 2021 - Dekret zur Einrichtung einer öVE des Typs 'Fonds für niedrige Kohlenstoffemissionen und Resilienz' (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

KAPITEL I - Einrichtung des Fonds für niedrige Kohlenstoffemissionen und Resilienz

Artikel 1 - Es wird eine mit der Rechtspersönlichkeit versehene, öffentliche Verwaltungseinheit des Typs 1 eingerichtet, die "Fonds für niedrige Kohlenstoffemissionen und Resilienz" ("Fonds bas carbone et résilience") genannt und nachstehend als "Fonds" bezeichnet wird.

Diese Einheit fällt unter die Einrichtungen des Typs 1, die in Artikel 3, § 1, Ziffer 4, Buchstabe a) des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten erwähnt werden.

Art. 2 - Der Fonds steht unter der Aufsicht des Regierungsmitglieds, das von der Regierung benannt wird.

Er wird von der Wallonischen Luft- und Klimaagentur verwaltet. Sein Sitz liegt in Namur.

Art. 3 - Der Fonds unterliegt den Bestimmungen des Dekrets vom 19. Dezember 2002 zur Einführung einer finanziellen Zentralisierung der Finanzmittel der wallonischen Einrichtungen öffentlichen Interesses.

KAPITEL 2 - Ziele und Funktionsweise des Fonds

Art. 4 - Die Aufgabe des Fonds besteht darin, durch Aufforderungen zur Einreichung von Projekten oder Subventionen Initiativen von natürlichen Personen, Betrieben, Vereinen oder Einrichtungen zu unterstützen, die darauf abzielen, ergänzend zum KYOTO-Fonds zum Entstehen einer kohlenstoffarmen und angesichts des Wandels resilienteren Gesellschaft beizutragen. En vue de réaliser ce même objectif, le Fonds peut également, de sa propre initiative, organiser et financer des marchés publics.

Zu diesem Zweck kann der Fonds Aktionen und Projekte unterstützen, die mit der Energie-, Klima- und Umweltpolitik der Regierung und ihrem Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt in Einklang stehen und Folgendes betreffen:

  1. eine Verringerung der CO2-Belastung im Verkehrsbereich;

  2. die Einrichtung von Gemeinschaften für erneuerbare Energien;

  3. die nachhaltige Energie und das Klima, insbesondere im Rahmen des Plans Luft Klima Energie und der Aktionspläne für nachhaltige Energie und Klima;

  4. die Anpassung und eine bessere Resilienz der Umwelt an den Klimawandel, insbesondere durch Grünflächen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Ökosystemen, Wiederherstellung und Schutz von Naturräumen, Maßnahmen in den Bereichen Forst- und Landwirtschaft, Wasser-, Boden- und...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT