22. DEZEMBER 2020 - Sondervollmachtenerlass der Wallonischen Regierung Nr. 74 über die Gewährung einer Investitionsprämie zugunsten der Herstellung COVID-19-relevanter Produkte

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 29. Oktober 2020 zur Gewährung von Sondervollmachten an die Wallonische Regierung zur Bewältigung der zweiten Welle der Gesundheitskrise des Covid-19, Artikel 1 § 1;

Aufgrund des Berichts vom 3. Dezember 2020, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund der am 6. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 10. Dezember 2020 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 17. Dezember 2020 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 3 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 68.470/2 des Staatsrats;

Aufgrund der Mitteilung der Kommission über den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19, Abschnitt 3.8;

In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem das Vorsorgeprinzip bei der Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven Vorbereitung auf die Möglichkeit solcher Krisen verankert ist; in der Erwägung, dass dieses Prinzip voraussetzt, dass es, wenn eine ernste Gefahr mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird, den Behörden obliegt, dringende und zeitweilige Maßnahmen zu ergreifen;

In Erwägung der zweiten Welle des Coronavirus COVID-19 auf europäischem Gebiet und in Belgien;

In Erwägung der Dringlichkeit und des Gesundheitsrisikos, das das Coronavirus COVID-19 für die belgische Bevölkerung darstellt;

In der Erwägung, dass es zur Verlangsamung und Begrenzung der Ausbreitung des Virus notwendig ist, unverzüglich die empfohlenen Maßnahmen anzuordnen, die sich unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Gesundheit als unerlässlich erweisen;

Aufgrund der Dringlichkeit, dadurch begründet, dass die zweite Welle der COVID-19-Gesundheitskrise einen schwerwiegenden Einfluss auf die Gesundheit und das Leben in der wallonischen Region hat;

Dass es notwendig ist, so schnell wie möglich Lösungen zu finden, um die COVID-19-Gesundheitskrise zu bewältigen, einschließlich mittels der Herstellung von Produkten, die zur Bewältigung des Ausbruchs der Epidemie erforderlich sind;

Dass dem mit diesem Mechanismus verfolgten gemeinsamen Ziel und seiner positiven Wirkung auf die Bekämpfung der durch das COVID-19-Virus verursachten gesundheitlichen Notlage Rechnung getragen wurde;

Dass es wichtig ist, den Unternehmen, die in der Lage sind, solche...

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