22 DECEMBRE 2020. - Arrêté royal portant création du Conseil national de sécurité, du Comité stratégique du Renseignement et de la Sécurité et du Comité de coordination du Renseignement et de la Sécurité. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2020 portant création du Conseil national de sécurité, du Comité stratégique du Renseignement et de la Sécurité et du Comité de coordination du Renseignement et de la Sécurité (Moniteur belge du 29 décembre 2020).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS

22. DEZEMBER 2020 - Königlicher Erlass zur Schaffung des Nationalen Sicherheitsrates, des Strategischen Ausschusses für Nachrichten und Sicherheit und des Koordinierungsausschusses für Nachrichten und Sicherheit

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund der Verfassung, des Artikels 37;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. Januar 2015 zur Schaffung des Nationalen Sicherheitsrates;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 2. Juni 2015 über die Einrichtung des Strategischen Ausschusses und des Koordinierungsausschusses für Nachrichten und Sicherheit;

Aufgrund von Artikel 8 § 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung, durch den von der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit wird, da es sich um einen formellen Beschluss handelt;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 10. Dezember 2020;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 16. Dezember 2020;

Auf Vorschlag des Premierministers und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Innerhalb der Regierung wird ein Nationaler Sicherheitsrat, nachstehend Rat genannt, geschaffen.

Art. 2 - Die Mitglieder des Rates sind der Premierminister, der den Vorsitz des Rates führt, die Minister, die für Justiz, Landesverteidigung, Inneres und Auswärtige Angelegenheiten zuständig sind, und die Vizepremierminister, die für keine dieser Angelegenheiten zuständig sind.

Die Regierungsmitglieder, die keine Mitglieder des Rates sind, können vom Premierminister eingeladen werden, für die Prüfung von Akten, die sie insbesondere betreffen, am Rat teilzunehmen.

Der Vorsitzende des Koordinierungsausschusses für Nachrichten und Sicherheit (nachstehend Koordinierungsausschuss genannt) nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates teil, außer wenn der Vorsitzende des Nationalen Sicherheitsrates anders darüber beschließt.

Auf Ersuchen des Vorsitzenden des Nationalen Sicherheitsrates oder aus eigener Initiative kann sich der Vorsitzende des...

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