22. AUGUST 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Einstellung der Flurbereinigung 'Jamagne'

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.266 D.268 und D.269;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 27. Dezember 1999 zur Erklärung der Gemeinnützigkeit der Flurbereinigung der ländlichen Güter auf dem Gebiet der Gemeinden Cerfontaine (Gemarkung 5 Villers-Deux-Eglises), Florennes (Gemarkung 6 Hemptinne, Gemarkung 7 Saint-Aubin) und Philippeville (Gemarkung 1 Philippeville, Gemarkung 16 Jamiolle, Gemarkung 17 Jamagne) und zur Festlegung des Parzellenplans;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 5. Juli 2000 zur Errichtung des Flurbereinigungsausschusses "Jamagne";

In der Erwägung, dass sich das Allgemeininteresse gewandelt hat und dass es keine Bereitschaft der betroffenen Gemeinden mehr gibt, die Durchführung der Flurbereinigungsmaßnahmen weiter zu verfolgen, deren Gemeinnützigkeit durch den Ministeriellen Erlass vom 27. Dezember 1999 beschlossen und durch den Ministeriellen Erlass vom 5. Juli 2000 (durch den beschlossen wurde, die Flurbereinigung durchzuführen) bestätigt wurde;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Folgende Bestimmungen werden aufgehoben:

  1. der Ministerielle Erlasses vom 27. Dezember...

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