22. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Festlegung der außerordentlichen Kosten, die sich aus Artikel 203 § 1 des Zivilgesetzbuches ergeben, und der diesbezüglichen Ausführungsmodalitäten - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 22. April 2019 zur Festlegung der außerordentlichen Kosten, die sich aus Artikel 203 § 1 des Zivilgesetzbuches ergeben, und der diesbezüglichen Ausführungsmodalitäten.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

22. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Festlegung der außerordentlichen Kosten, die sich aus Artikel 203 § 1 des Zivilgesetzbuches ergeben, und der diesbezüglichen Ausführungsmodalitäten

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund von Artikel 203bis § 3 Absatz 6 des Zivilgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2018;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. Januar 2019;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12. Februar 2019;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.481/2 des Staatsrates vom 20. März 2019, abgegeben aufgrund von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers der Justiz

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Außer bei gegenteiliger Vereinbarung oder gegenteiliger gerichtlicher Entscheidung sind die in Artikel 203bis § 3 Absatz 3 des Zivilgesetzbuches erwähnten außerordentlichen Kosten auf folgende Kosten begrenzt:

1.folgende Kosten für medizinische und heilhilfsberufliche Versorgung:

  1. Behandlungen durch Fachärzte und von ihnen verschriebene Arzneimittel, fachärztliche Untersuchungen und Pflegeleistungen,

  2. Kosten für chirurgische Eingriffe und Krankenhausaufenthalte und daraus hervorgehende spezifische Behandlungen,

  3. Kosten und Hilfsmittel für medizinische und heilhilfsberufliche Versorgung, unter anderem Kieferorthopädie, Logopädie, Ophtalmologie, psychiatrische oder psychologische Behandlungen, Kinesiotherapie, Rehabilitation, Prothesen und Apparate, insbesondere Kauf von Brillen, Zahnspangen, Kontaktlinsen, orthopädischen Einlagen und Schuhen, Hörgeräten und eines Rollstuhls,

  4. die Jahresprämie einer Krankenhausversicherung oder einer anderen Zusatzversicherung, die die Eltern oder ein Elternteil zahlen müssen/muss. Die Prämie muss sich auf die Kinder beziehen,

    und zwar:

    - sofern die unter den Buchstaben a), b) und c) erwähnten Kosten aufgrund einer von dem zuständigen Arzt oder einer zuständigen Instanz verordneten Verschreibung hervorgegangen sind und

    - nach Abzug der Beteiligung...

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