21. SEPTEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08 und 31 der Organisationsbereiche 10 und 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 3. Juni 2021;

Aufgrund der am 31. Mai 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 65.02 des Programms 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den Start eines außergewöhnlichen UREBA-Projekts zu ermöglichen, das vorrangig auf Isolierungsmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden abzielt,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 70.000.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 14.000.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 31 des Organisationsbereichs 16 übertragen.

Art. 2 -...

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