21. SEPTEMBER 2020 - Königlicher Erlass zwecks Ermächtigung von zur Ausübung der Heilkunst gesetzlich nicht befugten Personen, im Rahmen der Epidemie des Coronavirus COVID-19 bestimmte Laboranalysen durchzuführen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 21. September 2020 zwecks Ermächtigung von zur Ausübung der Heilkunst gesetzlich nicht befugten Personen, im Rahmen der Epidemie des Coronavirus COVID-19 bestimmte Laboranalysen durchzuführen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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21. SEPTEMBER 2020 - Königlicher Erlass zwecks Ermächtigung von zur Ausübung der Heilkunst gesetzlich nicht befugten Personen, im Rahmen der Epidemie des Coronavirus COVID-19 bestimmte Laboranalysen durchzuführen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 19. Januar 1961 zwecks Ermächtigung von zur Ausübung der Heilkunst gesetzlich nicht befugten Personen, unter außergewöhnlichen Umständen bestimmte medizinische Handlungen zu verrichten, des Artikels 1;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. September 2020;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 17. März 2020;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 19. April 2020 zur Erklärung des Zustands einer Epidemie des Coronavirus COVID-19 auf belgischem Staatsgebiet;

In der Erwägung, dass es im Rahmen der COVID-19-Gesundheitskrise wichtig ist, über ausreichende Testkapazitäten zu verfügen, um die Ausstiegsstrategie nach den Quarantänemaßnahmen zu unterstützen, ein erneutes Wiederaufflammen der Ansteckungen durch das SARS-CoV-2-Virus einzudämmen und eine Übersterblichkeit zu vermeiden;

In Erwägung der Feststellung, dass die zugelassenen Labore derzeit nicht über ausreichend Testkapazitäten verfügen, um 50.000 bis 60.000 zusätzliche molekulare, Antigen- und serologische Tests durchzuführen.

In Erwägung der Feststellung, dass die Durchführung der vorerwähnten Tests eine den medizinischen Labortechnologen vorbehaltene Handlung ist;

In der Erwägung, dass die COVID-19-Teststrategie eine zeitweilige, aber bedeutende Erhöhung der Personalbestände in den Laboren erforderlich macht;

In Erwägung der Notwendigkeit, schnellstmöglich eine zeitweilige Ausnahmeregelung vorzusehen, damit auch anderes qualifiziertes Personal als medizinische Labortechnologen eingestellt werden kann, um solche Tests unter strengen Bedingungen...

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