21. SEPTEMBER 2004 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Normen für die besondere Zulassung als Alten- und Pflegeheim, als Tagespflegestätte oder als Zentrum für erworbene Hirnschädigungen - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache der föderalen Fassung des Königlichen Erlasses vom 21. September 2004 zur Festlegung der Normen für die besondere Zulassung als Alten- und Pflegeheim oder als Tagespflegestätte, so wie er nacheinander abgeändert worden ist durch:

- den Königlichen Erlass vom 4. Juni 2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21. September 2004 zur Festlegung der Normen für die besondere Zulassung als Alten- und Pflegeheim oder als Tagespflegestätte,

- den Königlichen Erlass vom 7. Juni 2009 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21. September 2004 zur Festlegung der Normen für die besondere Zulassung als Alten- und Pflegeheim, als Tagespflegestätte oder als Zentrum für erworbene Hirnschädigungen,

- den Königlichen Erlass vom 15. Dezember 2013 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21. September 2004 zur Festlegung der Normen für die besondere Zulassung als Alten- und Pflegeheim, als Tagespflegestätte oder als Zentrum für erworbene Hirnschädigungen,

- den Königlichen Erlass vom 9. März 2014 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21. September 2004 zur Festlegung der Normen für die besondere Zulassung als Alten- und Pflegeheim, als Tagespflegestätte oder als Zentrum für erworbene Hirnschädigungen.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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