21. OKTOBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 21. Oktober 2021 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

21. OKTOBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des Artikels 6 Absatz 2;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. April 2020;

Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 17. Juni 2021;

Aufgrund der Befreiung von der vorherigen Auswirkungsanalyse aufgrund von Artikel 8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung;

Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2021-04 des Ausschusses der provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste vom 2. Juni 2021;

Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer um fünfzehn Tage verlängerten Frist von dreißig Tagen, der am 28. Juli 2021 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt worden ist;

Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel wird durch eine Nr. 11 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

"11. Schema zur Organisation der Einsätze: das Schema zur Organisation der Einsätze, erwähnt in Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007."

  1. 2 - In Artikel 2 § 1 desselben Erlasses werden die Wörter "in dem in Artikel 8 erwähnten Plan" durch die Wörter "im Schema zur Organisation der Einsätze" ersetzt.

  2. 3...

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