21. NOVEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des Verfahrens vor dem Rat für Ausländerstreitsachen bezüglich der elektronischen Mitteilung von Verfahrensunterlagen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 21. November 2021 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des Verfahrens vor dem Rat für Ausländerstreitsachen bezüglich der elektronischen Mitteilung von Verfahrensunterlagen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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21. NOVEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des Verfahrens vor dem Rat für Ausländerstreitsachen bezüglich der elektronischen Mitteilung von Verfahrensunterlagen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern, insbesondere der Artikel 39/68, 39/57-1 und 39/58;

Aufgrund des Gesetzes vom 30. Juli 2021 zur Abänderung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern bezüglich der elektronischen Mitteilung von Verfahrensunterlagen und der Anpassung des bestehenden rein schriftlichen Verfahrens vor dem Rat für Ausländerstreitsachen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des Verfahrens vor dem Rat für Ausländerstreitsachen, abgeändert durch das Gesetz vom 26. April 2017 und die Königlichen Erlasse vom 24. Januar 2011 und 16. März 2011;

Aufgrund der Stellungnahme Nr. 174/2019 der Datenschutzbehörde vom 8. November 2019;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. Mai 2019;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 31. Juli 2019;

Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates Nr. 66.857/4 vom 20. Januar 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung durchgeführt worden ist;

Auf Vorschlag des Staatssekretärs für Asyl und Migration und der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des...

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