21. MÄRZ 2019 - Ministerieller Erlass über die Ausbildung und die Zertifikate PREV-1, PREV-2 und PREV-3 für die Personalmitglieder der Hilfeleistungszonen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 3. März 2019 über die Ausbildung und die Zertifikate PREV-1, PREV-2 und PREV-3 für die Personalmitglieder der Hilfeleistungszonen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

21. MÄRZ 2019 - Ministerieller Erlass über die Ausbildung und die Zertifikate PREV-1, PREV-2 und PREV-3 für die Personalmitglieder der Hilfeleistungszonen

Der Minister des Innern,

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des Artikels 106 Absatz 1;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. November 2015 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse, des Artikels 15;

Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste vom 24. September 2018;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. August 2018;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 16. Oktober 2018;

Aufgrund des Protokolls Nr. 2019/01 des Ausschusses der provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste vom 9. Januar 2019;

Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von 30 Tagen, der am 31. Januar 2019 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt worden ist;

Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass das Zertifikat PREV-1 auch eine Modulzertifizierung im Rahmen der Ausbildung zur Erlangung des Brevets M01 und das Zertifikat PREV-2 auch eine Modulzertifizierung im Rahmen der Ausbildung zur Erlangung des Brevets OFF2 ist;

In der Erwägung, dass der erfolgreiche Abschluss der Prüfung von Teil 1 des Zertifikats PREV-1 das Anrecht auf Ausstellung der Bescheinigung eines Brandschutzberaters eröffnet,

Erlässt:

KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Es wird eine Brandschutzausbildung für die Personalmitglieder der Hilfeleistungszonen geschaffen, die drei Stufen umfasst:

1. ein Zertifikat PREV-1,

2. ein Zertifikat PREV-2,

3. ein Zertifikat PREV-3.

Art. 2 - Die Kurse und Prüfungen der Brandschutzausbildung PREV-1, PREV-2 und PREV-3 werden von den in Artikel 175/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnten Ausbildungszentren oder dem in Artikel 175 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnten Fachzentrum organisiert.

KAPITEL II - Zertifikat PREV-1

Abschnitt 1 - Dauer und pädagogische Ziele der Ausbildung zur Erlangung des Zertifikats PREV-1

Art. 3 - Die Ausbildung PREV-1 besteht aus einem einzigen Modul mit insgesamt vierzig Unterrichtsstunden, das wie folgt in zwei Teile gegliedert ist:

1. Teil 1: Brandschutzberater

- acht Stunden Theorie,

- vier Stunden Kaltausbildung.

2. Teil 2: Praktische Anwendung der gesetzlichen Aspekte des Brandschutzes

- zwanzig Stunden Theorie,

- acht Stunden Kaltausbildung.

Art. 4 - § 1 - Zu den pädagogischen Zielen des theoretischen und praktischen Teils von Teil 1 der Ausbildung PREV-1, "Brandschutzberater", gehören insbesondere folgende Punkte:

1. Information der Bürger über die Aufträge der Hilfeleistungszonen,

2. Sensibilisierung der Bürger und Förderung ihrer Eigenverantwortung sich selbst und anderen gegenüber...

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