21. MAI 2015 - Dekret zur Abänderung des Dekrets vom 3. Juli 2008 über die Unterstützung der Forschung, der Entwicklung und der Innovation in der Wallonie (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In dem Dekret vom 3. Juli 2008 über die Unterstützung der Forschung, der Entwicklung und der Innovation in der Wallonie wird die Überschrift von Kapitel I wie folgt abgeändert:

KAPITEL I - Definition und Bezugnahme auf die allgemeine europäische Gruppenfreistellungsverordnung

Art. 2 - In Artikel 2 desselben Dekrets wird der Satz "Hierzu zählt auch die Schaffung von Bestandteilen komplexer Systeme, die für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig sind, mit Ausnahme von Prototypen, die unter den Artikel 3 fallen." durch folgenden Satz ersetzt:

Hierzu zählt auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und möglicherweise auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist.

Art. 3 - Artikel 2/1 desselben Dekrets, eingefügt durch das Dekret vom 13. März 2014, wird aufgehoben.

Art. 4 - Artikel 3 desselben Dekrets, abgeändert durch das Dekret vom 13. März 2014, wird durch folgende Bestimmung ersetzt:

Art. 3 - Im Sinne des vorliegenden Dekrets versteht man unter "experimenteller Entwicklung" den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern.

Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten einschließen, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre. Die experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.

Art. 5 - Artikel 4 desselben Dekrets wird durch folgende Bestimmung ersetzt:

Art. 4 - Im Sinne des vorliegenden Dekrets versteht man unter "Prozessinnovation" die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei Techniken, Ausrüstungen oder der Software); nicht als Prozessinnovation angesehen werden geringfügige Änderungen oder Verbesserungen, der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch zusätzliche Herstellungs- oder Logistiksysteme, die den bereits verwendeten sehr ähnlich sind, die Einstellung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung, regelmäßige, saisonale und sonstige zyklische Veränderungen sowie der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.

Art. 6 - Artikel 5 desselben Dekrets wird durch folgende Bestimmung ersetzt:

Art. 5 - Im Sinne des vorliegenden Dekrets versteht man unter "Organisationsinnovation" die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens; nicht als Organisationsinnovationen angesehen werden Änderungen, die auf bereits in dem Unternehmen angewandten Organisationsmethoden beruhen, Änderungen in der Managementstrategie, Fusionen und Übernahmen, die Einstellung der Anwendung eines Arbeitsablaufs, einfache Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, Änderungen, die sich allein aus Veränderungen bei den Faktorpreisen ergeben, neue Kundenausrichtung, Lokalisierung, regelmäßige, saisonale oder sonstige zyklische Veränderungen sowie der Handel mit neuen oder erheblich verbesserten Produkten.

Art. 7 - Artikel 5/1 desselben Dekrets wird aufgehoben.

Art. 8 - Artikel 6/2 desselben Dekrets, eingefügt durch das Dekret vom 13. März 2014, wird durch folgende Bestimmung ersetzt:

Art. 6/2 - Im Sinne des vorliegenden Dekrets versteht man unter "Forschungsinfrastruktur" die Einrichtungen, Ressourcen und damit verbundenen Dienstleistungen, die von Wissenschaftlern für die Forschung auf ihrem jeweiligen Gebiet genutzt werden. Unter diese Definition fallen Geräte und Instrumente für Forschungszwecke, wissensbasierte Ressourcen wie Sammlungen, Archive oder strukturierte wissenschaftliche Informationen, Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie wie GRID-Netze, Rechner, Software und Kommunikationssysteme sowie sonstige besondere Einrichtungen, die für die Forschung unverzichtbar sind. Solche Forschungsinfrastrukturen können "an einem einzigen Standort angesiedelt" oder auch "verteilt" (ein organisiertes Netz von Ressourcen) sein, im Sinne von Artikel 2, a) der Verordnung (EG) Nr. 723/2009 des Rates vom 25. Juni 2009 über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC.

Art. 9 - In dasselbe Dekret wird ein Artikel 6/4 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 6/4 - Im Sinne des vorliegenden Dekrets versteht man unter "Unternehmen in Schwierigkeiten" ein Unternehmen, das mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

- im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft mit beschränkter Haftung) mit der Ausnahme eines seit weniger als 3 Jahren bestehenden kleinen oder mittleren Unternehmens, wenn mehr als die Hälfte ihres Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. Der Begriff "Stammkapital" umfasst gegebenenfalls alle Agios;

- im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft (offene Handelsgesellschaft, einfache Kommanditgesellschaft und Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung), mit der Ausnahme eines seit weniger als 3 Jahren bestehenden kleinen oder mittleren Unternehmens, haften, wenn mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist;

- wenn das Unternehmen Gegenstand eines Gesamtinsolvenzverfahrens ist oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllt;

- wenn das Unternehmen eine Rettungsbeihilfe erhalten hat und das Darlehen noch nicht zurückgezahlt hat oder die Bürgschaft beendet hat, oder es eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten hat und immer noch einem Umstrukturierungsplan unterliegt;

- im Falle eines Unternehmens, das kein K.M.U. ist, wenn in den vergangenen beiden Jahren

* der buchwertbasierte Verschuldungsgrad über 7,5 und

* das Verhältnis des EBITDA zu den Zinsaufwendung unter 1,0 lag. »

Art. 10 - In dasselbe Dekret wird ein Artikel 6/5 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 6/5 - Im Sinne des vorliegenden Dekrets versteht man unter "Durchführbarkeitsstudie" die Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens mit dem Ziel, die Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung seiner Stärken und Schwächen sowie der mit ihm verbundenen Möglichkeiten und Gefahren zu erleichtern und festzustellen, welche Ressourcen für seine Durchführung erforderlich wären und welche Erfolgsaussichten das Vorhaben hätte.

Art. 11 - In dasselbe Dekret wird ein Artikel 6/6 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 6/6 - Im Sinne des vorliegenden Dekrets versteht man unter "Innovationsberatungsdiensten" die Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind.

Art. 12 - In dasselbe Dekret wird ein Artikel 6/7 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

Art. 6/7 - Im Sinne des vorliegenden Dekrets versteht man unter "innovationsunterstützenden Dienstleistungen" die Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Art. 13 - In dasselbe Dekret wird ein Artikel 6/8 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

« Art. 6/8 - Im Sinne des vorliegenden Dekrets versteht man unter "nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten" die Tätigkeiten im Sinne von Titel 2.1.1 der Mitteilung (EU) Nr. 2014/C 198/1 der Kommission vom 21. Mai 2014 über den Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, Amtsblatt der Europäischen Union vom 27. Juni 2014, S. 1".

Art. 14 - In Artikel 7 desselben Dekrets werden folgende Abänderungen vorgenommen:

  1. unter den Ziffern 1, 2 und 4 werden die Wörter "des Anhangs I zur Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT