21. JUNI 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 4;

Aufgrund der am 12. Juni 2019 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 12.02 des Programms 01 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um die Durchführung von EDV-spezifischen Maßnahmen zu finanzieren,

Beschließt :

Artikel 1. Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 259.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 130.000 EUR vom Programm 31 des Organisationsbereichs 16 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2. Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 01 und 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region...

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