21. JUNI 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des anerkannten Naturreservats 'Les Anciennes Carrières du Nespériat et de la Frégène' in Thuin

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, Artikel 9, Artikel 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, sowie Artikel 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und vom 6. Dezember 2001;

Aufgrund des ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund der am 26. Februar 2013 zwischen der Gemeinde Thuin und der Wallonischen Region unterzeichneten Vereinbarung über die Zurverfügungstellung zwecks der Errichtung des domanialen Naturreservats "Les anciennes carrières du Nespériat et de la Frégène";

Aufgrund der am 12. April 2013 abgegebenen Stellungnahme der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser (operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt);

Aufgrund der am 22. März 2016 abgegebenen Stellungnahme des Wallonischen hohen Rates für die Erhaltung der Natur ("Conseil supérieur wallon de la conservation de la nature");

Aufgrund des durch den Minister für Natur aufgestellten Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "Les anciennes carrières du Nespériat et de la Frégène" in Thuin;

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches von der Gemeinde Thuin vom 10. November 2016 bis zum 9. Dezember 2016 durchgeführten öffentlichen Untersuchung;

Aufgrund der am 16. März 2017 abgegebenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Hennegau;

In Erwägung der Bedeutung des Gebiets, das sich im Tal der Haute-Sambre befindet und im Hennegau manchmal nur sehr selten anzutreffende Lebensräume wie zum Beispiel Klippen und kieselhaltigen Geröllhalden sowie Abschnitte von Trockenheiden mit Besenheide und Heidelbeere aufweist, die eine Reihe von typischen Arten der Flora mit mehreren Arten umfassen, die im phytogeographischen Bezirk des Maaslandes als selten bis eher selten gelten, aber auch die Anwesenheit außergewöhnlicher Tierarten wie der Uhu und die Geburtshelferkröte;

In der Erwägung, dass die Naturreservate Arten beherbergen, für die eine wissenschaftliche Überwachung notwendig ist; dass diese wissenschaftliche Überwachung Aktionen voraussetzt, die im Widerspruch zu den im Naturreservat anwendbaren Schutzmaßnahmen stehen, wie zum Beispiel die Entnahme von Pflanzenteilen oder...

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