21. JUNI 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Umkreises und der Bewirtschaftungsbedingungen des domanialen Naturreservats 'Le Thier des Carrières et la Fosse Roulette' in Vielsalm

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, Artikel 9, Artikel 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, sowie Artikel 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und vom 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturschutzgebieten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege, insbesondere Artikel 2;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Dezember 1976 zur Einstufung des gesamten Geländes des Steinbruchs "Carrière du renard" als geschützte Landschaft;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. November 1997 zur Einstufung des östlichen Teils des Glaintals zwischen Vielsalm und Salmchâteau, auch "la Fosse roulette" genannt, als geschützte Landschaft;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. April 2005 zur Errichtung des geleiteten domanialen Naturreservats "Thier des Carrières et Fosse Roulette" in Vielsalm;

Aufgrund der am 25. Oktober 2016 abgegebenen Stellungnahme des Wallonischen hohen Rates für die Erhaltung der Natur ("Conseil supérieur wallon de la conservation de la nature");

Aufgrund des durch den Minister für Natur aufgestellten Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "Thier des Carrières et Fosse Roulette" in Vielsalm;

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches organisierten und von der Gemeinde Vielsalm vom 23. Januar 2017 bis zum 22. Februar 2017 durchgeführten öffentlichen Untersuchung;

Aufgrund der am 28. März 2017 abgegebenen günstigen Stellungnahme der Königlichen Kommission für Denkmäler, Landschaften und Ausgrabungen ("Commission royale des Monuments, Sites et Fouilles");

Aufgrund der als günstig geltenden Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Luxemburg;

In der Erwägung der besonderen Bedeutung des Gebietes, das sich neben seinem anerkannten geologischen, archäologischen, historischen und landschaftlichen Wert durch das Vorhandensein von seltenen Moosen, Flechten und Farnen, einschließlich des krausen Rollfarns (Cryptogramma crispa), auszeichnet, sowie durch das Vorkommen mehrerer Fledermausarten, die in den zahlreichen Galerien des Gebiets Überwinterungsplätze von großer Bedeutung finden;

In der Erwägung, dass das Gebiet Gegenstand von Wiederherstellungsarbeiten im Rahmen des von der Europäischen Union...

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